Europäische Kommission empfiehlt Mindestgrundsätze für Schiefergas
27.01.2014
Gesetzgebung, Allgemein
Die Empfehlung, die auf bestehenden EU-Vorschriften aufbaut und sie, wo notwendig, ergänzt, fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf,
- Projekte vorauszuplanen und etwaige kumulative Wirkungen zu evaluieren, bevor Genehmigungen erteilt werden;
- Umweltauswirkungen und Umweltrisiken sorgfältig zu prüfen;
- zu gewährleisten, dass die Bohrlochintegrität den Bestpraktiken entspricht;
- die Qualität von Gewässern, Luft und Boden vor Ort zu kontrollieren, bevor die Bohrungen anlaufen, um etwaige Veränderungen feststellen und auftretende Risiken bewältigen zu können;
- Emissionen in die Luft, einschließlich Treibhausgasemissionen, durch Gasabscheidung unter Kontrolle zu halten;
- die Öffentlichkeit über die in den einzelnen Bohrlöchern verwendeten Chemikalien zu informieren und
- sicherzustellen, dass Bohrlochbetreiber während des gesamten Projekts bewährte Praktiken anwenden.
Die Kommission wird den Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und zivilgesellschaftlichen Organisationen über die Umweltleistung von Schiefergasprojekten auch in Zukunft erleichtern.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten der EU werden gebeten, diese Grundsätze innerhalb von sechs Monaten anzuwenden und der Kommission ab Dezember 2014 jährlich mitzuteilen, welche Maßnahmen eingeführt wurden. Die Kommission wird die Anwendung der Empfehlung anhand eines öffentlich zugänglichen Fortschrittsanzeigers überwachen und die Lage in den verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichen. Sie wird die Wirksamkeit dieses Ansatzes in 18 Monaten überprüfen.
Europäische Kommission Pressemitteilung